Behörden-Ärger
Lars Volbrecht darf neues Restaurant nicht betreiben
CHUR. Lars Volbrecht darf in Chur nicht wie geplant ein Restaurant betreiben. Die Stadt verweigerte ihm die notwendige Genehmigung, berichten Schweizer Medien. Grund dafür ist offenbar die Verurteilung wegen Betrugs in Deutschland zu 22 Monate auf Bewährung. Gemäß der Schweizer Regularien dürfen Bewilligungen für ein Restaurant nicht gewährt werden, wenn der Betreiber in den vorherigen fünf Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt wurde, erklärte die Stadtverwaltung den Berichten zufolge.
Lars Volbrecht hatte in Deutschland zu Beginn des Jahres für Aufsehen gesorgt. Er hatte für das Restaurant Alte Vogtei in Köngen einen Michelin-Stern erhalten. Die Redaktion des Guide Michelin war dabei darüber im Unklaren gelassen worden, dass das Restaurant zum Zeitpunkt der Sternevergabe bereits seit Monaten geschlossen war. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung verurteilte das Amtsgericht Böblingen Volbrecht und seine Frau wegen Betrugs.
Volbrecht arbeitete zu Zeitpunkt bereits in der Schwez. Dort betrieb er zunächst ein Restaurant bei Chur. Dessen Pachtvertrag wurde aber im April wegen unterschiedlicher Auffassungen mit dem Besitzer aufgelöst.